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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ I Allgemeines/Geltungsbereich

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an., es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten unsere Bedingungen als angenommen. (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. (3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von §24 AGBG. (4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ II Angebot/Angebotsunterlagen

(1) Unsere Angebote und Katalogpreise sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, sowie für mündliche oder telefonische Vereinbarungen. (2) Geringe Abweichungen in Form, Farbe und Qualität müssen wir uns fertigungstechnischen Gründen vorbehalten. Eine vertragsgemäße Leistung liegt dann trotzdem vor.

§ III Preise/Zahlungsbedingungen

(1) Grundlage unserer Preisberechnung sind die jeweils bei Vertragsabschluß geltenden Preislisten. Unsere Preise verstehen sich, soweit eine anderslautende Vereinbarung nicht getroffen ist, ab Lager ausschließlich Verpackung in Euro. (2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. (4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig ( sofern keine anderen fälligen Rechnungen noch offen sind) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank per anno zu fordern. (5) Abzüge für berechnete Versand- und Verpackungskosten sind nicht gestattet. (6) Aufrechnungsverbote stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu. (7) Mindestbestellwert: 60,- Euro netto; ansonsten 10,- Euro Zuschlag (8) Bei Neukunden erfolgt die Erste Lieferung nur per Vorkasse.

§ IV Lieferung/Versand

(1) Ab einem Bestellwert von 1000,- Euro liefern wir Deutschlandweit (ausgenommen Insel) frei Haus. (2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. (3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Besteller unverzüglich benachrichtigt. (4) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. (5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Lager"vereinbart. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung auf eigene Kosten zu sorgen. (6) Eine Bestellung erlangt erst mit der Auftragsbestätigung Ihre Gültigkeit. Irrtümer und Änderungen bei Preis und Mengenangaben vorbehalten. Jegliche Waren sind nach Auslieferung vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.
(7) Versandkosten gestaffelt nach Paketgewicht:
bis 2kg = 5,95 €
bis 3kg = 6,20 €
bis 5kg = 6,80 €
bis 8kg = 8,20 €
bis 10kg = 9,90 €
bis 15kg = 12,30 €
bis 20kg = 16,50 €
bis 30kg = 22,90 €
bis 40kg = 29,90 €

Ausland z.B. Italien, Festland bis 5kg = 10,45 € und Inseln bis 5kg = 11,86 €
Österreich:
bis 2kg = 9,10 €
bis 5kg = 10,50 €
bis 10kg = 14,70 €
bis 20kg = 20,70 €

Schweiz:
bis 2kg = 11,00 €
bis 5kg = 12,50 €
bis 10kg = 16,50 €
bis 20kg = 22,60 €

Dänemark:
bis 2kg = 11,00 €
bis 5kg = 12,50 €
bis 10kg = 16,50 €
bis 20kg = 22,60 €


§ V Mängel/Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377,378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Ersatzlieferung, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) durch zu führen.
(3) Bezüglich der beschriebenen Maße und Farben, sowie technische Verbesserungen, behalten wir uns ausdrücklich Änderungen vor. Werden besondere Anforderungen an genaue Maßhaltigkeit gestellt, so sind diese in jedem Einzelfall bei der Bestellung ausdrücklich anzugeben und zu vereinbaren. (4) Wir übernehmen keine Haftung für Folgen duch unsachgemäße Verwendung unserer Waren

§ VI Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor.Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. (2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. (3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. (4) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in der Höhe des Fakturaendbetrages ( einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, daß der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekann t gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. (5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

§ VII Gerichtsstand/Erfüllungsort

(1) Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt,den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigzng nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(3) Auf alle Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluß des CISG
(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

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